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Änderungen im SGB2§51bDatV

Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

01.07.2023

§ 1 Datenerhebung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende

01.01.2023

§ 1 Datenerhebung durch die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende