Gesetze / Sorben/Wenden-Gesetz

SWG

§ 9 Forschung und Lehre

Das Land fördert die Forschung und Lehre auf dem Gebiet der niedersorbischen Sprache sowie der Geschichte und Kultur der Sorben/Wenden. Es arbeitet auf diesem Gebiet eng mit dem Freistaat Sachsen zusammen.

§ 8 § 10