Gesetze / SanktDG · BGBl I 2022, 2606

Gesetz zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen

18 Normen · ausgefertigt 19.12.2022 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften und Aufgaben der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
  3. § 1 Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit
  4. Abschnitt 2 · Befugnisse der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
  5. § 2 Befugnisse zur Ermittlung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
  6. § 3 Befugnisse zur Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
  7. § 4 Modalitäten der Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen; Verordnungsermächtigung
  8. § 5 Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Ermittlung und Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
  9. § 6 Übermittlung von personenbezogenen Daten durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
  10. § 7 Übermittlung von Informationen aus Strafverfahren
  11. § 8 Informationsaustausch mit ausländischen Stellen
  12. § 9 Besondere Überwachungsmaßnahmen bei wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen; Beauftragung Dritter; Verordnungsermächtigung
  13. Abschnitt 3 · Verfahren
  14. § 10 Meldepflichten
  15. § 11 Vermögensermittlung bei sanktionierten Personen und Personengesellschaften (personenbezogene Ermittlung)
  16. § 12 Vermögensermittlung zu bestimmten Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (vermögensbezogene Ermittlung)
  17. § 13 Aufschiebende Wirkung
  18. Abschnitt 4 · Register
  19. § 14 Register; Verordnungsermächtigung
  20. Abschnitt 5 · Hinweisannahmestelle
  21. § 15 Hinweisannahmestelle; Verordnungsermächtigung
  22. Abschnitt 6 · Straf- und Bußgeldvorschriften
  23. § 16 Strafvorschriften
  24. § 17 Bußgeldvorschriften
  25. § 18 Einziehung