Gesetze / SanktDG · BGBl I 2022, 2606
Gesetz zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen
18 Normen · ausgefertigt 19.12.2022 · Änderungen
- Inhaltsübersicht
- Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften und Aufgaben der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
- § 1 Aufgaben, Aufsicht und Zusammenarbeit
- Abschnitt 2 · Befugnisse der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
- § 2 Befugnisse zur Ermittlung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- § 3 Befugnisse zur Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- § 4 Modalitäten der Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen; Verordnungsermächtigung
- § 5 Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Ermittlung und Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- § 6 Übermittlung von personenbezogenen Daten durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
- § 7 Übermittlung von Informationen aus Strafverfahren
- § 8 Informationsaustausch mit ausländischen Stellen
- § 9 Besondere Überwachungsmaßnahmen bei wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen; Beauftragung Dritter; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 3 · Verfahren
- § 10 Meldepflichten
- § 11 Vermögensermittlung bei sanktionierten Personen und Personengesellschaften (personenbezogene Ermittlung)
- § 12 Vermögensermittlung zu bestimmten Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (vermögensbezogene Ermittlung)
- § 13 Aufschiebende Wirkung
- Abschnitt 4 · Register
- § 14 Register; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 5 · Hinweisannahmestelle
- § 15 Hinweisannahmestelle; Verordnungsermächtigung
- Abschnitt 6 · Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 16 Strafvorschriften
- § 17 Bußgeldvorschriften
- § 18 Einziehung