Gesetze / SchZusStrZustÜbk · BGBl II 1972, 668

Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die strafgerichtliche Zuständigkeit bei Schiffszusammenstößen und anderen mit der Führung eines Seeschiffes zusammenhängenden Ereignissen

0 Normen · ausgefertigt 10.05.1952 · Änderungen