Gesetze / SchwZLpV · BGBl I 1991, 1130
Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Schweinen
Außer Kraft — seit 22.07.2021 nicht mehr im Bundesrecht nachgewiesen.
3 Normen · ausgefertigt 16.05.1991 · Änderungen
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Eingangsformel
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§ 1
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§ 2
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§ 3
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Schlußformel
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Anlage 1
(zu § 1 Abs. 1) Grundsätze für die Durchführung von Leistungsprüfungen und die Beurteilung der äußeren Erscheinung
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Anlage 2
(zu § 2 Abs. 1) Grundsätze für die Durchführung und Auswertung von Stichprobentests bei Kreuzungsherkünften