Gesetze / SchwbWO · BGBl I 1975, 1965

Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen

29 Normen · ausgefertigt 22.07.1975 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Erster Teil · Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
  3. Erster Abschnitt · Vorbereitung der Wahl
  4. § 1 Bestellung des Wahlvorstandes
  5. § 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
  6. § 3 Liste der Wahlberechtigten
  7. § 4 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
  8. § 5 Wahlausschreiben
  9. § 6 Wahlvorschläge
  10. § 7 Nachfrist für Wahlvorschläge
  11. § 8 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
  12. Zweiter Abschnitt · Durchführung der Wahl
  13. § 9 Stimmabgabe
  14. § 10 Wahlvorgang
  15. § 11 Schriftliche Stimmabgabe
  16. § 12 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
  17. § 13 Feststellung des Wahlergebnisses
  18. § 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
  19. § 15 Bekanntmachung der Gewählten
  20. § 16 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
  21. § 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
  22. Dritter Abschnitt · Vereinfachtes Wahlverfahren
  23. § 18 Voraussetzungen
  24. § 19 Vorbereitung der Wahl
  25. § 20 Durchführung der Wahl
  26. § 21 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
  27. Zweiter Teil · Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
  28. § 22 Wahlverfahren
  29. Dritter Teil · Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
  30. § 23 Wahlverfahren
  31. Vierter Teil · Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
  32. § 24 Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen
  33. § 25 Durchführung der Wahl
  34. § 26 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
  35. § 27 Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
  36. Fünfter Teil · Schlußvorschriften
  37. § 28 (weggefallen)
  38. § 29 (Inkrafttreten)