Gesetze / See-DatenÜbermittDV · BGBl I 2016, 329

Verordnung zur Durchführung der Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen im Seeverkehr

3 Normen · ausgefertigt 01.03.2016 · Änderungen

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Übermittlung und Nutzung der Daten
  3. § 3 Verfahren der Datenübermittlung