Gesetze / SeeBewachV · BGBl I 2013, 1562

Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen

17 Normen · ausgefertigt 11.06.2013 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Zuständige Behörde
  3. § 2 Antragsberechtigung und Antrag
  4. § 3 Dauer der Zulassung
  5. § 4 Betriebliche Organisation; Übertragung der Verordnungsermächtigung
  6. § 5 Anforderungen an die Planung und Durchführung von Einsätzen auf See (Verfahrensabläufe und Dienstanweisungen); Übertragung der Verordnungsermächtigung
  7. § 6 Ausrüstung; Übertragung der Verordnungsermächtigung
  8. § 7 Anforderungen an die eingesetzten Personen
  9. § 8 Zuverlässigkeit; dem Bewachungsunternehmen vorzulegende Unterlagen
  10. § 9 Persönliche Eignung
  11. § 10 Sachkunde
  12. § 11 Anforderungen an die Geschäftsleitung sowie an die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen
  13. § 12 Betriebshaftpflichtversicherung
  14. § 13 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
  15. § 14 Anzeige-, Melde- und Vorlagepflichten
  16. § 15 Anerkennung ausländischer Zulassungen und Zertifizierungen
  17. § 16 Ordnungswidrigkeiten
  18. § 17 Inkrafttreten
  19. Anlage (zu § 10 Absatz 1) Sachkunde