Gesetze / SoldErnAnO 2015 · BGBl I 2015, 1597

Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten

8 Normen · ausgefertigt 22.09.2015 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Allgemeines
  3. § 1 Dienstgradbezeichnungen
  4. § 2 Vorbehaltene Ernennungen und Entlassungen
  5. § 3 Ausschließliche Zuständigkeit der Dienststellenleitung
  6. Abschnitt 2 · Zuständigkeiten für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, Soldatinnen und Soldaten, die freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes leisten, und Soldatinnen und Soldaten, die in ein Reservewehrdienstverhältnis nach § 4 des Reservistinnen- und Reservistengesetzes berufen sind
  7. § 4 Zuständigkeit des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr
  8. Abschnitt 3 · Zuständigkeiten für Reservistinnen und Reservisten, Soldatinnen und Soldaten, die nach dem Vierten und Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes Wehrdienst leisten und Soldaten, die nach dem Wehrpflichtgesetz Wehrdienst leisten
  9. § 5 Reservistinnen und Reservisten, Soldatinnen und Soldaten, die nach dem Vierten und Fünften Abschnitt des Soldatengesetzes Wehrdienst leisten
  10. § 6 Soldaten, die nach dem Wehrpflichtgesetz Wehrdienst leisten
  11. Abschnitt 4 · Schlussbestimmungen
  12. § 7 Übergangsregelung
  13. § 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  14. Schlussformel