Gesetze / Solidaritätszuschlaggesetz
SolZG§ 2 Abgabepflicht
Abgabepflichtig sind
1.
natürliche Personen, die nach § 1 des Einkommensteuergesetzes einkommensteuerpflichtig sind,
es sei denn, die jeweilige Steuerpflicht hat vor dem 14. Mai 1991 geendet.