Gesetze / SozhiDAV 2019 · BGBl I 2018, 207

Verordnung zur Durchführung des § 118 Absatz 1, 1a und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

11 Normen · ausgefertigt 20.02.2018 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums
  4. § 3 Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle
  5. § 4 Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze
  6. § 5 Anforderungen an die Datenübermittlung
  7. § 6 Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen
  8. § 7 Rückübermittlung der Antwortdatensätze
  9. § 8 Weiterverwendung der Antwortdatensätze
  10. § 9 Verfahrensgrundsätze
  11. § 10 Kosten der Vermittlungsstelle
  12. § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  13. Schlussformel