Gesetze / SozhiDAV 2019 · BGBl I 2018, 207
Verordnung zur Durchführung des § 118 Absatz 1, 1a und 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
11 Normen · ausgefertigt 20.02.2018 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Auswahl der Abgleichsfälle und des Abgleichszeitraums
- § 3 Übermittlung der Anfragedatensätze an die Vermittlungsstelle
- § 4 Verfahren bei der Vermittlungsstelle; Weiterleitung der Anfragedatensätze
- § 5 Anforderungen an die Datenübermittlung
- § 6 Automatisierter Datenabgleich bei den Auskunftsstellen
- § 7 Rückübermittlung der Antwortdatensätze
- § 8 Weiterverwendung der Antwortdatensätze
- § 9 Verfahrensgrundsätze
- § 10 Kosten der Vermittlungsstelle
- § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel