Gesetze / SysStabV · BGBl I 2012, 1635
Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes
23 Normen · ausgefertigt 20.07.2012 · Änderungen
- Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Zweck der Verordnung
- § 2 Sachlicher Anwendungsbereich
- § 3 Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2 · Nachrüstung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
- § 4 Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Niederspannungsnetz
- § 5 Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Mittelspannungsnetz
- § 6 Informationspflicht der Übertragungsnetzbetreiber
- § 7 Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen
- § 8 Durchführung der Nachrüstung; Fristen
- § 9 Pflichten der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
- § 10 Kosten
- Abschnitt 3 · Nachrüstung von Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 2
- § 11 Vorbereitung der Nachrüstung
- § 12 Aufforderung zur Nachrüstung
- § 13 Pflichten der Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2
- § 14 Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen
- § 15 Ausnahmefälle
- § 16 Ausnahmebegehren und Nachweis des Ausnahmefalles
- § 17 Prüfung der Ausnahmebegehren und Mitteilung der Ergebnisse
- § 18 Frist zur Nachrüstung
- § 19 Qualitätskontrolle
- § 20 Information der Bundesnetzagentur
- § 21 Anteilige Kostenübernahme
- § 22 Kosten der Betreiber von Übertragungsnetzen und der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen
- § 23 Ordnungswidrigkeiten