Gesetze / TätoV · BGBl I 2008, 2215

Verordnung über Mittel zum Tätowieren einschließlich bestimmter vergleichbarer Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen

6 Normen · ausgefertigt 13.11.2008 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Allgemein verbotene Stoffe
  3. § 2 Mitteilungspflichten
  4. § 3 Kennzeichnung
  5. § 4 Gute Herstellungspraxis
  6. § 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  7. § 6 Inkrafttreten
  8. Schlussformel
  9. Anlage 1 (zu § 1 Satz 2 Nr. 2) Liste der Amine, die bei der reduktiven Spaltung von Azofarbstoffen entstehen
  10. Anlage 2 (zu § 1 Satz 2 Nr. 3) Farbstoffe, die beim Herstellen und Behandeln von Mitteln nach § 1 Satz 1 nicht verwendet werden dürfen