Gesetze / TBelV · BGBl I 2017, 1938 Verordnung über die Übertragung der Führung des Transparenzregisters 5 Normen · ausgefertigt 27.06.2017 · Änderungen Eingangsformel § 1 Beleihung § 2 Finanzierung des Beliehenen und Übertragung der Vollstreckung an den Beliehenen § 3 Vorzeitige Beendigung der Beleihung § 4 Abwicklung bei Beendigung der Beleihung § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten