Gesetze / THAMNV · BGBl I 2015, 1380, 1382

Verordnung über Nachweispflichten der Tierhalter für Arzneimittel, die zur Anwendung bei Tieren bestimmt sind

6 Normen · ausgefertigt 17.07.2015 · Änderungen

  1. § 1 Nachweise über Erwerb und Anwendung durch den Tierhalter
  2. § 2 Führung von Nachweisen über die Anwendung durch den Tierhalter
  3. § 3 Führen von Nachweisen bei sonstigen Personen
  4. § 4 Anlagen für die orale Anwendung von bestimmten Arzneimitteln bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
  5. § 5 Anwendung von bestimmten Arzneimitteln zur oralen Anwendung bei Tieren, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen
  6. § 6 Ordnungswidrigkeiten