Gesetze / TPG · BGBl I 1997, 2631

Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben

55 Normen · ausgefertigt 05.11.1997 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Inhaltsübersicht
  3. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  4. § 1 Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes
  5. § 1a Begriffsbestimmungen
  6. § 2 Aufklärung der Bevölkerung, Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Organ- und Gewebespendeausweise
  7. § 2a Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende
  8. Abschnitt 2 · Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
  9. § 3 Entnahme mit Einwilligung des Spenders
  10. § 4 Entnahme mit Zustimmung anderer Personen
  11. § 4a Entnahme bei toten Embryonen und Föten
  12. § 5 Nachweisverfahren
  13. § 6 Achtung der Würde des Organ- und Gewebespenders
  14. § 7 Datenverarbeitung, Auskunftspflicht
  15. Abschnitt 3 · Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
  16. § 8 Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
  17. § 8a Lebendspendekommissionen
  18. § 8b Entnahme von Knochenmark bei minderjährigen Personen
  19. § 8c Entnahme von Organen und Geweben in besonderen Fällen
  20. § 8d Entnahme von Organen und Geweben zur Rückübertragung
  21. Abschnitt 3a · Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
  22. § 8e Besondere Pflichten der Gewebeeinrichtungen
  23. § 8f Untersuchungslabore
  24. § 8g Meldung bestimmter Gewebeeinrichtungen
  25. Abschnitt 4 · Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
  26. § 9 Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
  27. § 9a Entnahmekrankenhäuser
  28. § 9b Transplantationsbeauftragte
  29. § 9c (weggefallen)
  30. § 10 Transplantationszentren
  31. § 10a Organ- und Spendercharakterisierung, Transport von Organen, Verordnungsermächtigung zur Organ- und Spendercharakterisierung und zum Transport
  32. § 11 Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle
  33. § 12 Organvermittlung, Vermittlungsstelle, Stelle zur Vermittlung von Nieren im Rahmen der Überkreuzlebendnierenspende
  34. § 12a Angehörigenbetreuung
  35. Abschnitt 5 · Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
  36. § 13 Dokumentation, Rückverfolgung, Verordnungsermächtigung zur Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
  37. § 13a Dokumentation übertragener Gewebe durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
  38. § 13b Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben
  39. § 13c Rückverfolgungsverfahren bei Geweben
  40. § 14 Datenschutz
  41. § 15 Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
  42. Abschnitt 5a · Transplantationsregister
  43. § 15a Zweck des Transplantationsregisters
  44. § 15b Transplantationsregisterstelle
  45. § 15c Vertrauensstelle
  46. § 15d Fachbeirat
  47. § 15e Datenübermittlung an die Transplantationsregisterstelle und an die Vertrauensstelle
  48. § 15f Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle
  49. § 15g Datenübermittlung durch die Transplantationsregisterstelle zu Forschungszwecken, Datenaustausch
  50. § 15h Aufbewahrungs- und Löschungsfristen
  51. § 15i Verordnungsermächtigungen
  52. Abschnitt 5b · Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung
  53. § 16 Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organen
  54. § 16a Verordnungsermächtigung
  55. § 16b Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Entnahme von Geweben und deren Übertragung
  56. Abschnitt 6 · Verbotsvorschriften
  57. § 17 Verbot des Organ- und Gewebehandels
  58. Abschnitt 7 · Straf- und Bußgeldvorschriften
  59. § 18 Organ- und Gewebehandel
  60. § 19 Weitere Strafvorschriften
  61. § 20 Bußgeldvorschriften
  62. Abschnitt 8 · Schlussvorschriften
  63. § 21 Zuständige Bundesoberbehörde
  64. § 22 Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen
  65. § 23 Bundeswehr
  66. § 24
  67. § 25 Übergangsregelung
  68. § 26 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)