Gesetze / TPG-GewV · BGBl I 2008, 512

Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz

10 Normen · ausgefertigt 26.03.2008 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Anforderungen an die Entnahme von Geweben
  4. § 3 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des Spenders
  5. § 4 Anforderungen an Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren
  6. § 5 Anforderungen an Spenderakte und Entnahmebericht
  7. § 6 Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung
  8. § 7 Dokumentation von übertragenen Geweben durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
  9. § 8 Meldung schwerwiegender Zwischenfälle durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
  10. § 9 Meldung schwerwiegender unerwünschter Reaktionen durch Einrichtungen der medizinischen Versorgung
  11. § 10 Inkrafttreten
  12. Schlussformel
  13. Anlage 1 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des toten Spenders nach § 3 Abs. 1
  14. Anlage 2 Anforderungen an die ärztliche Beurteilung der medizinischen Eignung des lebenden Spenders nach § 3 Abs. 2
  15. Anlage 3 Erforderliche Laboruntersuchungen und Untersuchungsverfahren nach § 4
  16. Anlage 4 Erforderliche Laboruntersuchungen für die Verwendung von Keimzellen nach § 6