Gesetze / TSEAMV · BGBl I 2001, 856
Verordnung zum Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Vermeidung des Risikos der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien durch Arzneimittel
5 Normen · ausgefertigt 09.05.2001 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe, bestimmter Zubereitungen aus Stoffen oder bestimmter Gegenstände
- § 2 Erklärung für das Verbringen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Einfuhr aus Drittstaaten
- § 3 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 4 Übergangsregelung
- § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel