Gesetze / TSEAMV · BGBl I 2001, 856

Verordnung zum Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe zur Vermeidung des Risikos der Übertragung transmissibler spongiformer Enzephalopathien durch Arzneimittel

5 Normen · ausgefertigt 09.05.2001 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe, bestimmter Zubereitungen aus Stoffen oder bestimmter Gegenstände
  3. § 2 Erklärung für das Verbringen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Einfuhr aus Drittstaaten
  4. § 3 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
  5. § 4 Übergangsregelung
  6. § 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  7. Schlussformel