Gesetze / Textil- und Modenäherausbildungsverordnung
TexModNäherAusbV§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Textil- und Modenähers und der Textil- und Modenäherin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.