Gesetze / Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz
TierGesBußG§ 13 Höhe der Geldbuße
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Gesetze / Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz
TierGesBußGDie Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.