Gesetze / TierSchNutztV · BGBl I 2001, 2758

Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung

43 Normen · ausgefertigt 25.10.2001 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen
  6. § 4 Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege
  7. Abschnitt 2 · Anforderungen an das Halten von Kälbern
  8. § 5 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern
  9. § 6 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kälbern in Ställen
  10. § 7 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von bis zu zwei Wochen in Ställen
  11. § 8 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über zwei bis zu acht Wochen in Ställen
  12. § 9 Besondere Anforderungen an das Halten von Kälbern im Alter von über acht Wochen in Ställen
  13. § 10 Platzbedarf bei Gruppenhaltung
  14. § 11 Überwachung, Fütterung und Pflege
  15. Abschnitt 3 · Anforderungen an das Halten von Legehennen
  16. § 12 Anwendungsbereich
  17. § 13 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
  18. § 13a Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Legehennen
  19. § 13b (weggefallen)
  20. § 14 Überwachung, Fütterung und Pflege von Legehennen
  21. § 15 Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
  22. Abschnitt 4 · Anforderungen an das Halten von Masthühnern
  23. § 16 Anwendungsbereich
  24. § 17 Sachkunde
  25. § 18 Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner
  26. § 19 Anforderungen an das Halten von Masthühnern
  27. § 20 Überwachung und Folgemaßnahmen im Schlachthof
  28. Abschnitt 5 · Anforderungen an das Halten von Schweinen
  29. § 21 Anwendungsbereich
  30. § 22 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Schweine
  31. § 23 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Saugferkel
  32. § 24 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Jungsauen und Sauen
  33. § 25 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Eber
  34. § 26 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Schweinen
  35. § 27 Besondere Anforderungen an das Halten von Saugferkeln
  36. § 28 Besondere Anforderungen an das Halten von Absatzferkeln
  37. § 29 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtläufern und Mastschweinen
  38. § 30 Besondere Anforderungen an das Halten von Jungsauen und Sauen
  39. Abschnitt 6 · Anforderungen an das Halten von Kaninchen
  40. § 31 Anwendungsbereich
  41. § 32 Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Kaninchen
  42. § 33 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Mastkaninchen
  43. § 34 Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Zuchtkaninchen
  44. § 35 Allgemeine Anforderungen an das Halten von Kaninchen
  45. § 35a Sachkunde
  46. § 36 Besondere Anforderungen an das Halten von Mastkaninchen
  47. § 37 Besondere Anforderungen an das Halten von Zuchtkaninchen
  48. Abschnitt 7 · (weggefallen)
  49. (XXXX) §§ 38 bis 43 (weggefallen)
  50. Abschnitt 8 · Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
  51. § 44 Ordnungswidrigkeiten
  52. § 45 Übergangsregelungen
  53. § 46 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)