Gesetze / TierSchlV 2013 · BGBl I 2012, 2982

Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates

19 Normen · ausgefertigt 20.12.2012 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Abschnitt 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Anwendungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. § 3 Allgemeine Grundsätze
  6. § 4 Sachkunde
  7. § 5 Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes
  8. Abschnitt 2 · Vorschriften über Schlachthöfe
  9. § 6 Anforderungen an die Ausstattung
  10. § 7 Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren
  11. § 8 Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden
  12. Abschnitt 3 · Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren
  13. § 9 Aufbewahren von Fischen
  14. § 10 Aufbewahren von Krebstieren
  15. Abschnitt 4 · Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren
  16. § 11 Ruhigstellen warmblütiger Tiere
  17. § 12 Betäuben, Schlachten und Töten
  18. § 13 Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren
  19. § 14 Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten
  20. § 15 Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften
  21. Abschnitt 5 · Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
  22. § 16 Ordnungswidrigkeiten
  23. § 17 Übergangsbestimmungen
  24. § 18 Aufheben von Vorschriften
  25. § 19 Inkrafttreten
  26. Schlussformel
  27. Anlage 1 (zu § 12 Absatz 3 und 10) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
  28. Anlage 2 (zu § 12 Absatz 6) Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt