Gesetze / TiermedFAngAusbV · BGBl I 2005, 2522

Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten

11 Normen · ausgefertigt 22.08.2005 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
  3. § 2 Ausbildungsdauer
  4. § 3 Zielsetzung der Berufsausbildung
  5. § 4 Ausbildungsberufsbild
  6. § 5 Ausbildungsrahmenplan
  7. § 6 Ausbildungsplan
  8. § 7 Schriftlicher Ausbildungsnachweis
  9. § 8 Zwischenprüfung
  10. § 9 Abschlussprüfung
  11. § 10 Fortsetzung der Berufsausbildung
  12. § 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  13. Anlage 1 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten - Sachliche Gliederung -
  14. Anlage 2 (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/zur Tiermedizinischen Fachangestellten - Zeitliche Gliederung -