Gesetze / TrDüV · BGBl I 2017, 2090

Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister

7 Normen · ausgefertigt 30.06.2017 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Registrierung im Transparenzregister und Übermittlung der Mindestangaben
  3. § 2 Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
  4. § 3 Übermittlung der Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten
  5. § 4 Übermittlung der Indexdaten durch den Betreiber des Unternehmensregisters
  6. § 5 Änderung und Aktualisierung der Indexdaten
  7. § 6 Störungen bei der Indexdatenübermittlung, Sicherheitskonzept für das Transparenzregister
  8. § 7 Inkrafttreten