Gesetze / TrEinV 2023 · BGBl I 2023, Nr. 83

Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung

14 Normen · ausgefertigt 16.03.2023 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Einsichtnahme in das Transparenzregister
  3. § 2 Registrierung im Transparenzregister, Registrierungsdaten und Nutzer
  4. § 3 Identitätsnachweis bei Registrierung oder Einsichtnahme
  5. § 4 Pflicht zur Mitteilung bei Änderung der Registrierungsdaten
  6. § 5 Antrag auf Einsichtnahme
  7. § 6 Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Behörden, Gerichte und Stellen nach § 2 Absatz 4 des Geldwäschegesetzes
  8. § 7 Berechtigung zur Einsichtnahme bei Antragstellung durch Verpflichtete
  9. § 8 Datenfernübertragung
  10. § 9 Protokollierung der Einsichtnahme
  11. § 10 Verarbeitung von Daten zur Gebührenabrechnung
  12. § 11 Antrag auf Beschränkung der Einsichtnahme
  13. § 12 Identitätsnachweis bei Stellung des Antrags auf Beschränkung der Einsichtnahme
  14. § 13 Beschränkung der Einsichtnahme
  15. § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten