Gesetze / TrZollG · BGBl I 2009, 1090
Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere
26 Normen · ausgefertigt 19.05.2009 · Änderungen
- Inhaltsübersicht
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung
- § 3 Überführung von Nicht-Unionswaren in die Truppenverwendung
- § 4 Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung
- § 5 Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung
- § 6 Vereinfachte Zollanmeldung
- § 7 Einfuhrhöchstmengen
- § 8 Einfuhr von Nicht-Unionswaren aus anderen Mitgliedstaaten
- § 9 Übergang von Unionswaren in die Truppenverwendung
- § 10 Einfuhr von Unionswaren aus anderen Mitgliedstaaten
- § 11 Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen
- § 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung
- § 13 Beendigung der Truppenverwendung
- § 14 Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland
- § 15 Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung
- § 16 Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Überführung in ein Zollverfahren
- § 17 Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung
- § 18 Rationsmengen
- § 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner
- § 20 Beendigung vorangegangener Zollverfahren
- § 21 Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
- § 22 Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten
- § 23 Vertretung
- § 24 Schlussvorschriften
- § 25 Ermächtigungen
- § 26 Bußgeldvorschriften