Gesetze / TrZollG · BGBl I 2009, 1090

Gesetz zur Ausführung der zoll- und steuerrechtlichen Bestimmungen des NATO-Truppenstatuts, des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte und des Protokolls und der Abkommen betreffend die in der Bundesrepublik Deutschland errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere

26 Normen · ausgefertigt 19.05.2009 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. § 1 Begriffsbestimmungen
  3. § 2 Grundsatz, Geltungsbereich, Truppenverwendung
  4. § 3 Überführung von Nicht-Unionswaren in die Truppenverwendung
  5. § 4 Anmeldung und Zollabfertigung zur Truppenverwendung
  6. § 5 Überführung in die Truppenverwendung unter Einsatz der Datenverarbeitung
  7. § 6 Vereinfachte Zollanmeldung
  8. § 7 Einfuhrhöchstmengen
  9. § 8 Einfuhr von Nicht-Unionswaren aus anderen Mitgliedstaaten
  10. § 9 Übergang von Unionswaren in die Truppenverwendung
  11. § 10 Einfuhr von Unionswaren aus anderen Mitgliedstaaten
  12. § 11 Abgabenbegünstigter Erwerb von Kraftfahrzeugen
  13. § 12 Zollrechtlicher Status der Waren, Vermutung
  14. § 13 Beendigung der Truppenverwendung
  15. § 14 Anmeldung und Zollabfertigung zur Ausfuhr in ein Drittland
  16. § 15 Ausfuhr in ein Drittland unter Einsatz der Datenverarbeitung
  17. § 16 Übernahme von Waren aus der Truppenverwendung, Überführung in ein Zollverfahren
  18. § 17 Pflichten aus der Inanspruchnahme der Truppenverwendung, Zweckwidrige Verwendung
  19. § 18 Rationsmengen
  20. § 19 Abgabenschuld, Abgabenschuldner
  21. § 20 Beendigung vorangegangener Zollverfahren
  22. § 21 Verlust der Rechtsstellung als Mitglied der ausländischen Streitkräfte oder der Hauptquartiere
  23. § 22 Harmonisierungsvorschrift für Waren aus anderen Mitgliedstaaten
  24. § 23 Vertretung
  25. § 24 Schlussvorschriften
  26. § 25 Ermächtigungen
  27. § 26 Bußgeldvorschriften