Gesetze / TranspRLDV · BGBl I 2008, 408

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2007/14/EG der Kommission vom 8. März 2007 mit Durchführungsbestimmungen zu bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind

21 Normen · ausgefertigt 13.03.2008 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Anwendungsbereich
  3. § 2 Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Meldepflichtigen
  4. § 3 Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  5. § 4 Pflichten des Market Makers im Zusammenhang mit der Nichtberücksichtigung von Stimmrechten
  6. § 5 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Fristen für die Veröffentlichungspflichten des Emittenten
  7. § 6 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf eigene Aktien
  8. § 7 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Veröffentlichungspflichten des Emittenten in Bezug auf die Gesamtzahl der Stimmrechte
  9. § 8 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Ausnahmen von der Zurechnung von Stimmrechten im Sinne des § 34 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes
  10. § 9 Gleichwertigkeit der Anforderungen an Mitteilungspflichten des Emittenten
  11. § 10 Mindestinhalt des nicht konsolidierten verkürzten Abschlusses
  12. § 11 Wesentliche Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen
  13. § 12 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die im Lagebericht enthaltenen Informationen
  14. § 13 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Zwischenlagebericht
  15. § 14 Gleichwertigkeit der Anforderungen an die Verantwortlichkeit
  16. § 15 (weggefallen)
  17. § 16 Gleichwertigkeit der Anforderungen bei einem Konzernabschluss
  18. § 17 Gleichwertigkeit der Anforderungen an den Jahresabschluss
  19. § 18 Anforderungen an die Unabhängigkeit der Stimmrechtsausübung eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens vom Bieter
  20. § 19 Mitteilungspflichten des Bieters gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
  21. (XXXX) §§ 20 bis 22 (weggefallen)
  22. § 23 Übergangsbestimmung
  23. § 24 Inkrafttreten