Gesetze / Türkei-Erdbeben-Aufenthalts-Übergangsverordnung

TürkeiErdbebenAufenthÜV

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 7. Mai 2023 in Kraft.

(2) Sie tritt mit Ablauf des 6. August 2023 außer Kraft.

§ 2