Gesetze / UAGZVV · BGBl I 1995, 1841

Verordnung über das Verfahren zur Zulassung von Umweltgutachtern und Umweltgutachterorganisationen sowie zur Erteilung von Fachkenntnisbescheinigungen nach dem Umweltauditgesetz

14 Normen · ausgefertigt 18.12.1995 · Änderungen

  1. § 1 Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter
  2. § 1a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachter für ein Drittland
  3. § 2 Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation
  4. § 2a Antrag auf Zulassung als Umweltgutachterorganisation für ein Drittland
  5. § 3 Antrag auf Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
  6. § 4 Prüfungsausschuss
  7. § 5 Mündliche Prüfung
  8. § 5a Fachgespräch
  9. § 6 Entscheidung
  10. § 7 Rücktritt von der mündlichen Prüfung
  11. § 8 Wiederholung des Zulassungsverfahrens
  12. § 9 Mündliche Prüfung in Verfahren zur Erteilung einer Fachkenntnisbescheinigung
  13. § 10 Erteilung von Zulassung und Fachkenntnisbescheinigung in besonderen Fällen
  14. § 11
  15. Anhang (zu § 5 Abs. 3)