Gesetze / URüV · BGBl I 1991, 1542
Verordnung zum Vermögensgesetz über die Rückgabe von Unternehmen
20 Normen · ausgefertigt 13.07.1991 · Änderungen
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 · Gegenstand der Rückgabe
- § 1 Zurückzugebendes Unternehmen
- § 2 Vergleichbarkeit
- Abschnitt 2 · Wertausgleich. Sorgfaltspflicht
- § 3 Wertänderungen
- § 4 Sorgfaltspflicht, Haftung
- § 5 Eigenkapital bei Rückgabe
- § 6 Verschlechterung der Ertragslage
- § 7 Verzinsung der Ausgleichsforderungen und Ausgleichsverbindlichkeiten
- § 8 Behandlung staatlicher Leistungen
- Abschnitt 3 · Durchführung der Rückgabe
- § 9 Eigentumsübergang
- § 10 Übertragung von Anteilen auf die Gesellschafter
- § 11 Besonderheiten wegen der Rechtsform
- § 12 Erbfall
- Abschnitt 4 · Unternehmensrückgaben nach dem Unternehmensgesetz und Beteiligungskäufe
- § 13 Wirksamkeit abgeschlossener Verträge
- § 14 Überprüfung von Unternehmensrückgaben
- Abschnitt 5 · Verfahren
- § 15 Zuständige Behörde
- § 16 Behandlung staatlicher Beteiligungen
- § 17 Quorum
- § 18 Antrag auf Rückgabe
- § 19 Anwendung sonstiger Vorschriften
- Abschnitt 6 · Schlußvorschriften
- § 20 Inkrafttreten
- Schlußformel