Gesetze / UVKapWertV · BGBl I 1965, 894
Verordnung über die Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
4 Normen · ausgefertigt 17.08.1965 · Änderungen
- Eingangsformel
- § 1 Abfindung nach § 76 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch
- § 2
- § 3 Berlin-Klausel
- § 4 Inkrafttreten
- Anlage 1 Kapitalwerte bei Abfindung von Renten auf unbestimmte Zeit nach § 62 Abs. 2 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 40 vom Hundert innerhalb von 15 Jahren nach dem Unfall
- Anlage 2 Kapitalwerte bei Abfindung von Renten auf unbestimmte Zeit nach § 62 Abs. 2 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um weniger als 40 vom Hundert nach Ablauf von 15 Jahren nach dem Unfall
- (XXXX) Anlage 3 bis 9 (weggefallen)