Gesetze / UVPPortV · BGBl I 2020, 2428

Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung

6 Normen · ausgefertigt 11.11.2020 · Änderungen

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Begriffsbestimmungen
  3. § 3 Funktionen der zentralen Internetportale
  4. § 4 Art und Weise der Zugänglichmachung der Daten
  5. § 5 Dauer der Zugänglichkeit der Daten
  6. § 6 Speicherung der Daten