Gesetze / Umwandlungsgesetz
UmwG 1995§ 323 Bekanntmachung des Spaltungsplans
§ 308 Absatz 1 gilt für die Bekanntmachung des Spaltungsplans oder seines Entwurfs entsprechend.
Gesetze / Umwandlungsgesetz
UmwG 1995§ 308 Absatz 1 gilt für die Bekanntmachung des Spaltungsplans oder seines Entwurfs entsprechend.