Gesetze / Umwandlungssteuergesetz

UmwStG 1995

§ 25 Entsprechende Anwendung des achten Teils

1Der achte Teil gilt in den Fällen des Formwechsels einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 190 des Umwandlungsgesetzes entsprechend. 2Die übertragende Gesellschaft hat eine Steuerbilanz auf den steuerlichen Übertragungsstichtag aufzustellen.

§ 24 § 26