Gesetze / UrhDaG · BGBl I 2021, 1204, 1215

Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten

22 Normen · ausgefertigt 31.05.2021 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1 Öffentliche Wiedergabe; Verantwortlichkeit des Diensteanbieters
  4. § 2 Diensteanbieter
  5. § 3 Nicht erfasste Dienste
  6. Teil 2 · Erlaubte Nutzungen
  7. § 4 Pflicht zum Erwerb vertraglicher Nutzungsrechte; Direktvergütungsanspruch des Urhebers
  8. § 5 Gesetzlich erlaubte Nutzungen; Vergütung des Urhebers
  9. § 6 Erstreckung von Erlaubnissen
  10. Teil 3 · Unerlaubte Nutzungen
  11. § 7 Qualifizierte Blockierung
  12. § 8 Einfache Blockierung
  13. Teil 4 · Mutmaßlich erlaubte Nutzungen
  14. § 9 Öffentliche Wiedergabe mutmaßlich erlaubter Nutzungen
  15. § 10 Geringfügige Nutzungen
  16. § 11 Kennzeichnung als erlaubte Nutzung
  17. § 12 Vergütung durch Diensteanbieter; Verantwortlichkeit
  18. Teil 5 · Rechtsbehelfe
  19. § 13 Rechtsbehelfe; Schutz vor Entstellung; Zugang zu den Gerichten
  20. § 14 Internes Beschwerdeverfahren
  21. § 15 Externe Beschwerdestelle
  22. § 16 Außergerichtliche Streitbeilegung durch private Schlichtungsstellen
  23. § 17 Außergerichtliche Streitbeilegung durch die behördliche Schlichtungsstelle
  24. Teil 6 · Schlussbestimmungen
  25. § 18 Maßnahmen gegen Missbrauch
  26. § 19 Auskunftsrechte
  27. § 20 Inländischer Zustellungsbevollmächtigter
  28. § 21 Anwendung auf verwandte Schutzrechte
  29. § 22 Zwingendes Recht