Gesetze / Volksabstimmungsgesetz

VAGBbg

§ 25 Kosten

Den Abstimmungsbehörden werden die ihnen entstehenden Kosten vom Land ersetzt. Bei der Festsetzung der Kosten werden laufende persönliche und sächliche Kosten nicht berücksichtigt.

Abschnitt 4

Volksentscheid

§ 24 § 26