Gesetze / VBVG 2023 · BGBl I 2021, 882, 925

Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern

20 Normen · ausgefertigt 04.05.2021 · Änderungen

  1. Abschnitt 1 · Vergütung und Aufwendungsersatz des Vormunds
  2. § 1 Berufsmäßigkeit; Vergütung und Aufwendungsersatz
  3. § 2 Zahlung aus der Staatskasse und Rückgriff, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
  4. § 3 Stundensatz des Vormunds
  5. § 4 Aufwendungsersatz des Vormunds
  6. § 5 Vergütung und Aufwendungsersatz für Vormundschaftsvereine
  7. § 6 Vergütung und Aufwendungsersatz für das Jugendamt
  8. Abschnitt 2 · Vergütung und Aufwendungsersatz des Betreuers
  9. § 7 Vergütung und Aufwendungsersatz des beruflichen Betreuers
  10. § 8 Höhe der Vergütung; Verordnungsermächtigung
  11. § 9 Fallpauschalen
  12. § 10 Aufwendungsersatz
  13. § 11 Sonderfälle der Betreuung
  14. § 12 Vergütung und Aufwendungsersatz für Betreuungsvereine
  15. § 13 Vergütung und Aufwendungsersatz für Behördenbetreuer und Betreuungsbehörde
  16. § 14 Abrechnungszeitraum für die Betreuungsvergütung
  17. § 15 Zahlung aus der Staatskasse, Erlöschen und Geltendmachung der Ansprüche
  18. Abschnitt 3 · Sondervorschriften
  19. § 16 Sondervergütung für Verfahrens- und Umgangspfleger für Tätigkeiten außerhalb der Geschäftszeiten
  20. § 17 Ausfallentschädigung des Umgangspflegers
  21. Abschnitt 4 · Schlussvorschriften
  22. § 18 Umschulung und Fortbildung von Berufsvormündern und beruflichen Betreuern
  23. Abschnitt 5 · Übergangsregelungen
  24. § 19 Übergangsregelung
  25. § 20 Ansprüche von Betreuern, die vor Inkrafttreten des Betreuungsorganisationsgesetzes bereits berufsmäßig Betreuungen geführt haben
  26. Anlage (zu § 8 Absatz 1)