Gesetze / Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg
VerfGGBbg§ 1 Stellung und Sitz des Gerichts
(1) Das Verfassungsgericht ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des Landes.
(2) Das Verfassungsgericht hat seinen Sitz in Potsdam.