Gesetze / Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg
VerfGGBbg§ 25 Beweistermin
Die Beteiligten werden von allen Beweisterminen benachrichtigt und können an der Beweisaufnahme teilnehmen. Sie können an Zeugen und Sachverständige Fragen richten. Wird eine Frage beanstandet, so entscheidet das Gericht.