Gesetze / VergStatVO · BGBl I 2016, 624, 691

Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen

7 Normen · ausgefertigt 12.04.2016 · Änderungen

  1. § 1 Anwendungsbereich und Grundsätze der Datenübermittlung
  2. § 2 Art und Umfang der Datenübermittlung
  3. § 3 Zu übermittelnde Daten
  4. § 4 Statistische Aufbereitung und Übermittlung der Daten; Veröffentlichung statistischer Auswertungen; Datenbank
  5. § 5 Datenübermittlung für die wissenschaftliche Forschung
  6. § 6 Anwendungsbestimmung
  7. § 7 Übergangsregelung
  8. Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 1) Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber
  9. Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 2) Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen öffentlichen Auftraggeber
  10. Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 3) Öffentlicher Auftrag durch einen Sektorenauftraggeber
  11. Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 4) Öffentlicher Auftrag über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Sektorenauftraggeber
  12. Anlage 5 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 5) Konzession durch einen Konzessionsgeber
  13. Anlage 6 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 6) Konzession über eine soziale oder andere besondere Dienstleistung durch einen Konzessionsgeber
  14. Anlage 7 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 7) Verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber oder einen Sektorenauftraggeber
  15. Anlage 8 (zu § 3 Absatz 2) Öffentlicher Auftrag durch einen öffentlichen Auftraggeber unterhalb des EU-Schwellenwertes
  16. Anlage 9 Erläuterung zu den Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der Anlagen 1 bis 8