Gesetze / Bekanntmachung der Umrechnungsfaktoren für den Versorgungsausgleich in der Rentenversicherung im Jahr 2025
VersorgAusglUmrFaktorBek 2025(XXXX)
Auf Grund des § 187 Absatz 3 Satz 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung –, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:
Die auf Grund des vorläufigen Durchschnittsentgelts und des Beitragssatzes für das Jahr 2025 berechneten Faktoren betragen im Jahr 2025
1.
in der allgemeinen Rentenversicherung für die Umrechnung
a)
| von Entgeltpunkten in Beiträge | 9 391,6980, |
b)
| von Beiträgen, Barwerten, Deckungskapitalien und vergleichbaren Deckungsrücklagen in Entgeltpunkte | 0,0001064770, |
2.
in der knappschaftlichen Rentenversicherung für die Umrechnung
a)
| von Entgeltpunkten in Beiträge | 12 471,7710, |
b)
| von Beiträgen in Entgeltpunkte | 0,0000801811. |