Gesetze / WEUVorRV · BGBl II 1959, 704

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Westeuropäische Union, die nationalen Vertreter, das internationale Personal und die für die Westeuropäische Union tätigen Sachverständigen

3 Normen · ausgefertigt 19.06.1959 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1
  3. § 2
  4. § 3