Gesetze / Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026

WM2026LärmSchV

§ 4 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.

§ 3 § 5