Gesetze / WPAnrV · BGBl I 2005, 1520
Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung
11 Normen · ausgefertigt 27.05.2005 · Änderungen
- Eingangsformel
- Teil 1 · Anerkennung von Studiengängen (§ 8a der Wirtschaftsprüferordnung)
- § 1 Besondere Eignung von Masterstudiengängen
- § 2 Anerkennungsgrundlagen
- § 3 Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung
- § 4 Referenzrahmen
- § 5 Akkreditierung
- § 6 Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren
- Teil 2 · Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen (§ 13b der Wirtschaftsprüferordnung)
- § 7 Voraussetzungen der Anrechnung
- § 8 Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule
- § 9 Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen
- Teil 3 · Schlussbestimmungen
- § 10 Übergangsvorschriften
- § 11 Inkrafttreten
- Schlussformel