Gesetze / WPAnrV · BGBl I 2005, 1520

Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung

11 Normen · ausgefertigt 27.05.2005 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. Teil 1 · Anerkennung von Studiengängen (§ 8a der Wirtschaftsprüferordnung)
  3. § 1 Besondere Eignung von Masterstudiengängen
  4. § 2 Anerkennungsgrundlagen
  5. § 3 Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung
  6. § 4 Referenzrahmen
  7. § 5 Akkreditierung
  8. § 6 Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren
  9. Teil 2 · Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen (§ 13b der Wirtschaftsprüferordnung)
  10. § 7 Voraussetzungen der Anrechnung
  11. § 8 Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule
  12. § 9 Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen
  13. Teil 3 · Schlussbestimmungen
  14. § 10 Übergangsvorschriften
  15. § 11 Inkrafttreten
  16. Schlussformel