Gesetze / WPG · BGBl I 2023, Nr. 394

Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

36 Normen · ausgefertigt 20.12.2023 · Änderungen

  1. Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeine Bestimmungen
  3. § 1 Ziel des Gesetzes
  4. § 2 Ziele für die leitungsgebundene Wärmeversorgung
  5. § 3 Begriffsbestimmungen
  6. Teil 2 · Wärmeplanung und Wärmepläne
  7. Abschnitt 1 · Pflicht zur Wärmeplanung
  8. § 4 Pflicht zur Wärmeplanung
  9. § 5 Bestehender Wärmeplan
  10. Abschnitt 2 · Allgemeine Anforderungen an die Wärmeplanung
  11. § 6 Aufgabe der planungsverantwortlichen Stelle
  12. § 7 Beteiligung der Öffentlichkeit, von Trägern öffentlicher Belange, der Netzbetreiber sowie weiterer natürlicher oder juristischer Personen
  13. § 8 Energieinfrastrukturplanungen
  14. § 9 Berücksichtigung des Bundes-Klimaschutzgesetzes; Berücksichtigung von Transformationsplänen; Beachtung allgemeiner Grundsätze
  15. Abschnitt 3 · Datenverarbeitung
  16. § 10 Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung
  17. § 11 Auskunftspflicht und Form der Auskunftserteilung
  18. § 12 Anforderungen an die Datenverarbeitung
  19. Abschnitt 4 · Durchführung der Wärmeplanung
  20. § 13 Ablauf der Wärmeplanung
  21. § 14 Eignungsprüfung und verkürzte Wärmeplanung
  22. § 15 Bestandsanalyse
  23. § 16 Potenzialanalyse
  24. § 17 Zielszenario
  25. § 18 Einteilung des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete
  26. § 19 Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr
  27. § 20 Umsetzungsstrategie
  28. § 21 Anforderungen an einen Wärmeplan für ein Gemeindegebiet mit mehr als 45 000 Einwohnern
  29. § 22 Vereinfachtes Verfahren für die Wärmeplanung
  30. Abschnitt 5 · Wärmeplan
  31. § 23 Wärmeplan
  32. § 24 Anzeige des Wärmeplans
  33. § 25 Fortschreibung des Wärmeplans
  34. Abschnitt 6 · Entscheidung über die Ausweisung von Gebieten im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes; Transformation von Gasnetzen
  35. § 26 Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet
  36. § 27 Rechtswirkung der Entscheidung
  37. § 28 Transformation von Gasverteilernetzen
  38. Teil 3 · Anforderungen an Betreiber von Wärmenetzen
  39. § 29 Anteil erneuerbarer Energien in Wärmenetzen
  40. § 30 Anteil erneuerbarer Energien in neuen Wärmenetzen
  41. § 31 Vollständige Klimaneutralität in Wärmenetzen bis zum Jahr 2045
  42. § 32 Verpflichtung zur Erstellung von Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrplänen
  43. Teil 4 · Schlussbestimmungen
  44. § 33 Verordnungsermächtigungen
  45. § 34 Zentrale Veröffentlichung von Wärmeplänen im Internet
  46. § 34a Übergangsbestimmung
  47. § 35 Evaluation
  48. Anlage 1 (zu § 15) Daten und Informationen für die Bestandsanalyse
  49. Anlage 2 (zu § 23) Darstellungen im Wärmeplan
  50. Anlage 3 (zu § 32) Anforderungen an Wärmenetzausbau- und -dekarbonisierungsfahrpläne nach § 32