Gesetze / WRegG · BGBl I 2017, 2739

Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen

12 Normen · ausgefertigt 18.07.2017 · Änderungen

  1. § 1 Einrichtung des Wettbewerbsregisters
  2. § 2 Eintragungsvoraussetzungen
  3. § 3 Inhalt der Eintragung in das Wettbewerbsregister
  4. § 4 Mitteilungen
  5. § 5 Gelegenheit zur Stellungnahme vor Eintragung in das Wettbewerbsregister; Auskunftsanspruch
  6. § 6 Abfragepflicht für Auftraggeber; Entscheidung über einen Ausschluss vom Vergabeverfahren
  7. § 7 Löschung der Eintragung aus dem Wettbewerbsregister nach Fristablauf; Rechtswirkung der Löschung
  8. § 8 Vorzeitige Löschung der Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung; Gebühren und Auslagen
  9. § 9 Elektronische Datenübermittlung
  10. § 10 Verordnungsermächtigung
  11. § 11 Rechtsweg
  12. § 12 Anwendungsbestimmungen