Gesetze / WSF-DV · BGBl I 2020, 2058

Verordnung zur Gewährung und Durchführung von Maßnahmen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach dem Stabilisierungsfondsgesetz

14 Normen · ausgefertigt 01.10.2020 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Verwaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
  3. § 2 Garantieübernahme
  4. § 3 Bedingungen für die Garantieübernahme
  5. § 4 Angemessene Gegenleistung und Obergrenze für Garantien
  6. § 5 Rekapitalisierungsinstrumente
  7. § 6 Bedingungen für hybride Finanzinstrumente
  8. § 7 Bedingungen für Beteiligungen mit Vollstimmrecht
  9. § 8 Auflagen und Bedingungen für Unternehmen, die Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen
  10. § 9 Auflagen und Bedingungen bei Stabilisierungsmaßnahmen nach § 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes
  11. § 10 Auflagen und Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen nach § 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes
  12. § 11 Auflagen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen durch Rekapitalisierungsmaßnahmen
  13. § 12 Vertraglich abzusichernde Rechte des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
  14. § 13 Beendigung der Stabilisierungsmaßnahme
  15. § 14 Inkrafttreten