Gesetze / WaStrÜbgVtrGNtrag · RGBl I 1922, 222

Nachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)

0 Normen · ausgefertigt 18.02.1922 · Änderungen

  1. (XXXX)
  2. Anlage Zusatzvertrag mit Preußen
  3. Anlage Zusatzvertrag mit Hamburg
  4. Anlage Zusatzvertrag mit Bremen
  5. Anlage Zusatzvertrag mit Lübeck