Gesetze / WaffG 2002 / Änderungen
Änderungen im WaffG 2002
Neue Textfassungen seit Juni 2019, neueste zuerst. Daten beruhen auf dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.
02.04.2026
§ 5 Zuverlässigkeit
24.07.2025
§ 5 Zuverlässigkeit · § 42 Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen · § 46 Weitere Maßnahmen · § 53 Bußgeldvorschriften · § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften
31.10.2024
§ 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis · § 5 Zuverlässigkeit · § 6 Persönliche Eignung · § 6a Nachbericht · § 6b Mitteilungspflichten der Waffenbehörden an die Jagdbehörden · § 41 Waffenverbote für den Einzelfall · § 42 Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen · § 42b Verbot des Führens von Waffen und Messern im öffentlichen Personenfernverkehr; Verordnungsermächtigung für Verbotszonen · § 42c Kontrollbefugnis zum Verbot des Führens von Waffen und Messern bei öffentlichen Veranstaltungen, im öffentlichen Personenfernverkehr und in Verbotszonen · § 43 Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten · § 44 Übermittlung an und von Meldebehörden · § 46 Weitere Maßnahmen · § 53 Bußgeldvorschriften · § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften
01.10.2021
§ 60 (weggefallen)
27.10.2020
§ 33 Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes
11.09.2020
§ 39c Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung
08.09.2020
§ 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls · § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten · § 33 Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes · § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht · § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
03.09.2020
§ 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen · § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht · § 33 Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes · § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
01.09.2020
§ 1 Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen · § 4 Voraussetzungen für eine Erlaubnis · § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen · § 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen · § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine · § 18 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige · § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls · § 21 Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel · § 23 (weggefallen) · § 24 Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht · § 25 Verordnungsermächtigungen · § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten · § 25a Anordnungen zur Kennzeichnung · § 27a Sicherheitstechnische Prüfung von Schießstätten; Verordnungsermächtigung · § 28a Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal für Bewachungsaufgaben nach § 31 Absatz 1 der Gewerbeordnung · § 29 Verbringen von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes · § 30 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes in andere Mitgliedstaaten · § 33 Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes · § 31 (weggefallen) · § 32 Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass · § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht · § 37 Anzeigepflichten der gewerblichen Waffenhersteller und Waffenhändler · § 37a Anzeigepflichten der Inhaber einer Waffenbesitzkarte oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz und der Inhaber einer nichtgewerbsmäßigen Waffenherstellungserlaubnis · § 37b Anzeige der Vernichtung,der Unbrauchbarmachung und des Abhandenkommens · § 37c Anzeigepflichten bei Inbesitznahme · § 37d Anzeige von unbrauchbar gemachten Schusswaffen · § 37e Ausnahmen von der Anzeigepflicht · § 37f Inhalt der Anzeigen · § 37g Eintragungen in die Waffenbesitzkarte · § 37h Ausstellung einer Anzeigebescheinigung · § 37i Mitteilungspflicht bei Umzug ins Ausland und bei Umzug im Ausland · § 38 Ausweispflichten · § 39a Verordnungsermächtigung für die Ersatzdokumentation · § 39c Unbrauchbarmachung von Schusswaffen und Umgang mit unbrauchbar gemachten Schusswaffen; Verordnungsermächtigung · § 39b Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von Salutwaffen · § 44 Übermittlung an und von Meldebehörden · § 44a Behördliche Aufbewahrungspflichten · § 53 Bußgeldvorschriften · § 51 Strafvorschriften · § 52 Strafvorschriften · § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten · § 58 Altbesitz; Übergangsvorschriften · § 60 Übergangsvorschrift zur Kostenverordnung · § 60a Übergangsvorschrift zu den Waffenbüchern
30.06.2020
§ 6 Persönliche Eignung · § 7 Sachkunde · § 15a Sportordnungen · § 15b Fachbeirat Schießsport · § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls · § 22 Fachkunde · § 25 Ermächtigungen und Anordnungen · § 27 Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten · § 33 Anmelde- und Nachweispflichten, Befugnisse der Überwachungsbehörden beim Verbringen oder der Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes · § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht · § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition · § 39a Verordnungsermächtigung · § 55 Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten · § 47 Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht · § 59 Verwaltungsvorschriften
05.03.2020
§ 5 Zuverlässigkeit · § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken · § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen; Verordnungsermächtigungen für Verbotszonen · § 40 Verbotene Waffen
02.12.2019
§ 5 Zuverlässigkeit · § 6 Persönliche Eignung · § 20 Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge eines Erbfalls · § 28 Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal · § 41 Waffenverbote für den Einzelfall · § 43 Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten · § 46 Weitere Maßnahmen · § 45 Rücknahme und Widerruf · § 56 Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher
30.09.2019
§ 50 (weggefallen)