Gesetze / WaffGBundFreistV · BGBl I 2020, 2610

Verordnung über die Freistellung von Behörden, Dienststellen und Gerichten des Bundes von waffenrechtlichen Vorschriften

3 Normen · ausgefertigt 30.11.2020 · Änderungen

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Freigestellte Behörden, Dienststellen und Gerichte des Bundes
  3. § 2 Nicht anwendbare Vorschriften des Waffenrechts
  4. § 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten